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Anwalt für Baurecht in Halle (Saale) – Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Uwe Lange 

Lassen Sie sich jetzt umfassend beraten.

Ein Haus zu bauen, bedeutet nicht nur, ein leeres Grundstück zu finden und die Wunschimmobilie daraufzustellen – das Baurecht regelt, was erlaubt ist und was nicht.

Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet, sodass Sie sich für den Grundstückskauf unbedingt an meine Anwaltskanzlei in Halle (Saale) wenden sollten, um kein Risiko einzugehen. Ich berate Sie ausführlich zu allen Fragen des Baurechts und vertrete Sie vor Gericht.

Neben den allgemeinen Fragen zum öffentlichen und privaten Baurecht sind meine Schwerpunktthemen:

  • Sämtliche baurechtliche Problemstellungen
  • Abfassung und Überprüfung von Bauverträgen
  • Durchsetzung von begründeten Gewährleistungsansprüchen bzw. Abwehr von unbegründeten Gewährleistungsansprüchen
  • Maßnahmen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Beweissicherung
  • Architektenrecht
  • Bauverträge nach VOB und BGB
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen

Wichtiges zum Baurecht – Ihr Anwalt informiert

Im Folgenden beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Baurecht:

Was ist das Baurecht?

Das Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst alle Rechtsnormen, die die Bebauung von Boden betreffen.

Was ist ein Baurechtsgrund?

Bei einem Baurechtsgrundstück bauen Sie eine Immobilie auf einem Grundstück, das Ihnen nicht gehört. In diesem Fall bleibt der Grundbesitzer Eigentümer des Grundstücks und erteilt für die Dauer mehrerer Jahrzehnte das Baurecht. Dies muss im Grundbuch vermerkt werden. Für die Nutzung des Grundstücks erhält der Grundbesitzer von dem Immobilienbesitzer monatliche Baurechtszinszahlungen.

Wie entsteht ein Baurecht?

Für die Bebauung eines Grundstücks ist die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Dies gilt auch für den Umbau oder eine neue Nutzung einer Immobilie.

Wann verfällt das Baurecht?

Wird der Grund, für den eine Baugenehmigung erteilt wurde, nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung bebaut, verfällt diese. Auch, wenn der Bau nach drei Jahren für ein Jahr unterbrochen wird, ist die Baugenehmigung ungültig.

Was ist der Bestandsschutz im Baurecht?

Der Bestandsschutz gibt Immobilienbesitzern die Gewissheit, dass der Staat im Nachhinein keine Veränderungen an dem Objekt veranlassen beziehungsweise durchführen kann. Die Bebauung laut erteilter Baugenehmigung bleibt jederzeit gültig. Wird das Gebäude von dem Eigentümer geändert oder steht es lange Zeit leer und wird nicht genutzt, kann der Bestandsschutz erlöschen.

Was bedeutet der Begriff Außenbereich?

Der Außenbereich gemäß Baurecht befindet sich außerhalb der Städte mit ihrer Siedlungsstruktur und ist aufgrund der deutlich geringeren Kosten für einige Menschen attraktiv. Hier sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, zu denen ich Sie gerne berate.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Rechtsberatung.

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